GOOGLE MEIN GESCHÄFT
Was ist die Entführung von Google My Business-Einträgen?
Das Hijacking von Google My Business-Einträgen oder GMB-Phishing nimmt zu, und obwohl Google angibt, sich des Problems bewusst zu sein, müssen Geschäftsinhaber angesichts dieses beunruhigenden Trends wachsam sein.
Das Problem der Entführung Google My Business- Listings (GMB) bedeutet, dass jemand anderes als das Unternehmen die Kontrolle über das lokale Profil erlangt – scheint zuzunehmen. Joy Hawkins von SterlingSky hat berichtet über den Trend und einige der von Spammern und Betrügern verwendeten Methoden.
Unethische lokale Vermarkter betreiben Phishing effektiv, indem sie den Link „Dieses Unternehmen beanspruchen“ im lokalen Knowledge Panel/Profil verwenden. Dadurch wird eine E-Mail-Anfrage zur Kontrolle des Eintrags generiert, die an den registrierten Eigentümer des Profils gesendet wird. Es gibt viele Beispiele und Beschwerden im GMB-Forum.
GMB-Hijacking. Unethische lokale Vermarkter betreiben effektiv Phishing, indem sie den Link „Dieses Unternehmen beanspruchen“ im lokalen Knowledge Panel/Profil verwenden. Dadurch wird eine E-Mail-Anfrage zur Kontrolle des Eintrags generiert, die an den registrierten Eigentümer des Profils gesendet wird. Im GMB-Forum gibt es viele Beispiele und Beschwerden.
Die Häufigkeit dieser Taktik scheint zuzunehmen. In einem der von Hawkins angeführten Beispiele wurde ein entführter Eintrag für eine Anwaltskanzlei verwendet, um Leads an andere Anwälte für Personenschäden zu verkaufen.
Auf dieses Phänomen angesprochen, sagte ein Google-Sprecher gegenüber Search Engine Land: „Wir sind uns dieses Vorfalls bewusst und beobachten ihn genau und arbeiten kontinuierlich daran, die Informationen auf Maps sicher und genau zu halten. Wenn ein Händler jemals eine Anfrage zur Verwaltung oder Übertragung des Eigentums von einer unbekannten Person erhält, sollte er die Anfrage ablehnen. Die Rechte zum Besitz oder zur Verwaltung eines Unternehmensprofils können nur gewährt werden, wenn der verifizierte Händler die Anfrage annimmt oder der Anfragende seine Zugehörigkeit zum Unternehmen nachweist.“
Lesen Sie weiter hier.